Zweite Klassenlehrerlektion bei bvsa

Hallo

ich habe nun im zweiten Jahr ein int. SuS bvsa in der Klasse. Letztes Jahr habe ich erfahren, dass LP in anderen Schulen unserer Gemeinde die zweite Klassenlehrerlektion ohne Diskussion gesprochen bekamen. Als ich unsere SL darauf ansprach, hiess es, dies werde unterschiedlich und von Fall zu Fall anders gehandhabt, die Lektion würde an unserer Schule nicht einfach prinzipiell gesprochen - und wenn dann eher selten und gut begründet. Dies habe ich so hingenommen, da jede Schule eine eigene SL hat und es deshalb auch andere Handhabungen gibt.
In diesem Jahr habe ich nun erfahren, dass andere KLP mit int. bvsa SuS an unserer Schule die Lektion ohne Probleme erhalten haben. Ich habe meine SL mehrmals darauf angesprochen und sie wollte der Sache nachgehen, jedoch bleibt dies seit Wochen liegen. Ausserdem wurden auch neue Fragen aufgeworfen.
Die Ausgangslage ist diese, dass wir an unserer Schule zwei SL haben, welche die einzelnen Zyklen unter sich aufgeteilt (ein Z sogar halbiert) haben. Die LP der einen SL erhalten die Lektion ohne Diskussion, die LP der anderen nicht.

Nun meine Fragen hierzu:

  • Wie kommt eine LP an diese Lektion? Wer muss diese wo beantragen?
  • Ist es gerechtfertigt, dass die Lektion in einer Stufe nicht gesprochen wird, in der nächsten aber genehmigt wird?
  • Wohin könnte ich mich wenden, wenn ich der Sache selbst nachgehen möchte?
  • Können die Lektionen auch im Nachhinein gesprochen werden? Immerhin fehlen mir bis jetzt 1.5 J dieser Lektion - im vergleich zu anderen LP meiner Schulgemeinde.
  • Werden die Lektionen wirklich nur pro SJ gesprochen? Also wenn ein SuS erst im Oktober zu einem BvsA Sus wird, kann die Lektion dann wirklich erst wieder zu Beginn des nächsten SJ beantragt werden?

Über hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüsse
Chutz

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Lieber Chutz

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.

Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse,
das Moderationsteam

Liebe(r) Chutz1,

für Regelschulen stellt die Abteilung «besonderes Volksschulangebot» des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Meiner Ansicht nach wäre es sicherlich besser, wenn Du Deine Fragen zu diesem Spezialgebiet direkt der dafür zuständigen Behörde stellen würdest. In der Folge aber dennoch ein Annäherungsversuch meinerseits:

Gemäss Art. 45 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) wird die Tätigkeit als Klassenlehrperson der Volksschule des Kantons Bern mit einer Lektion pro Woche abgegolten. Zudem gab es in den letzten Jahren eine – per Notrecht eingeführte – Sofortmassnahme gegen Lehrpersonenmangel, wonach Schulleitungen auf begründetes Gesuch hin für «belastete Klassenlehrkräfte» eine zweite Wochenlektion beantragen konnten. Ich vermute stark, dass sich die von Dir erwähnte «zweite Klassenlehrerlektion» darauf bezieht. (Hinweis: Anstelle dieser Entlastungslektion wird per 1. August 2024 stattdessen neu eine Anstellung von fünf Prozent und eine monatliche Funktionszulage für die Klassenlehrpersonen eingeführt.)

Daneben gibt es nach Art. 45a LAV in Verbindung mit Art. 16a der Direktionsverordnung vom 15. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV; BSG 430.251.1) nach wie vor auch noch eine Variante, in der «ausserordentlich belastete» Lehrkräfte der Volksschule, namentlich bei «der teilweisen oder vollständigen Integration einer Schülerin bzw. eines Schülers mit einer Behinderung in eine Regelklasse oder in eine besondere Klasse» oder «schwierigen Klassenzusammensetzungen», mit einer Lektion pro Woche entlastet werden.

Ich hoffe, dass ich Dir mit dieser Einordnung wenigstens etwas weiterhelfen konnte.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison